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Vereidigter Übersetzer

Für Übersetzungen mit Rechtscharakter.


Egal ob notarielle Urkunde, Gerichtsurteil, Testament oder Vertrag – sobald eine Übersetzung juristisch verwertbar sein soll, muss eine Beglaubigung vorgenommen werden. Dazu ist nur ein vereidigter Übersetzer berechtigt. Der Übersetzer legt dafür einen Eid vor einem Gericht oder Innenbehörde ab. Diese Vereidigung ist bundesweit gültig.

Voraussetzungen als vereidigter Übersetzer.


Übersetzer gibt es viele – Nicht jeder ist ein vereidigter Übersetzer.

  • Natürliche Person: Die Ermächtigung, Übersetzungen zu beglaubigen, kann ausschließlich an natürliche Personen vergeben werden. Weder ein Amt noch ein Konsulat oder eine Agentur sind dazu berechtigt, sondern immer eine bestimmte Person.

  • Besondere fachliche Fähigkeiten: Der vereidigte Übersetzer muss ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen, entweder durch eine staatlich anerkannte Prüfung oder vergleichbare Eignung. In der deutschen Rechtssprache müssen sichere Kenntnisse nachgewiesen werden.

  • Persönliche Befähigung: Um als Übersetzer vereidigt zu werden, dürfen keine rechtskräftigen Verurteilungen vorhanden sein, und er muss in geordneten Vermögensverhältnissen leben.

Vereidigter Übersetzer - die Pflichten


Der vereidigte Übersetzer kommt immer wieder in Kontakt mit sensiblen rechtlichen Schriftstücken, woraus sich einige Pflichten ergeben, die gesetzlich geregelt sind.

  • Verschwiegenheitspflicht: Über alles, was man in den Übersetzungen erfährt, muss Verschwiegenheit bewahrt werden. Das bedeutet, dass diese Tatsachen nicht verwertet werden oder gar Dritte darüber in Kenntnis gesetzt dürfen.

  • Gewissenhaftigkeit: Als vereidigter Übersetzer besteht die Verpflichtung, die übertragenen Arbeiten stets gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

  • Eigenständigkeit: Damit ist nicht der Berufsstand gemeint, sondern die Tatsache, dass der vereidigte Übersetzer auschließlich seine eigenen Übersetzungen beglaubigen darf.

Jochen Ebert – vereidigter Übersetzer


Meine Ermächtigung zum vereidigten Übersetzer erfolgte vom Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (OLG Schleswig). Das bedeutet, dass ich dazu berechtigt bin, die von mir angefertigen Übersetzungen zu beglaubigen.

Diese können Sie dann nach Bedarf bei Ämtern, Gerichten, Anwälten, Steuerberatern oder Arbeitgeber vorlegen.

Da ich jeden Auftrag selbst bearbeite, ist für jeden Auftrag eine beglaubigte Übersetzung möglich - egal ob Sie eine Übersetzung Niederländisch benötigen oder eine Fachtext-Übersetzung Flämisch ebenso wie eine Übersetzung Holländisch. Für skandinavische Texte biete ich Ihnen meine Dienste als Dänisch Übersetzer und Schwedisch Übersetzer an.

Informieren Sie mich, ob und für welchen Zweck Sie die beglaubigte Übersetzung benötigen. Die Lieferung erfolgt nach Wunsch per Post oder Kurier.